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Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie dazu beitragen, dass sich der ITSW e.V. erfolgreich für Menschen und Gesundheit einsetzen kann?

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Der ITSW e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Als Nachweis genügt der Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg. Ab einem Spendenbeitrag (Einmalüberweisung) von mehr als 200,00 EUR pro Jahr erhalten Sie eine gesonderte Spendenquittung im Folgejahr.

Bitte in diesem Fall unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift im Verwendungszweck eintragen, damit wir Ihre Zahlung zuordnen und Ihnen die Spendenbescheinigung an Ihre Anschrift senden können.

Generell gilt: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind gem. § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich abzugsfähig.
Der ITSW e.V. bestätigt hiermit, dass die Zuwendung nur zur Förderung satzungsmäßiger Zwecke verwendet wird.

(Auszüge aus der Satzung)

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.

Der Verein versucht seinen Zweck zu erfüllen durch:

den Schutz des Menschen vor Lärm-, Schall- und Vibrationsbelastung durch Maschinen und Anlagen, insbesondere Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Emissionen von Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Energiegewinnung.

Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess bezüglich des Einsatzes von stationären Anlagen, von denen Schall- und Vibrationsemissionen ausgehen in Gebieten, in denen Menschen wohnen und Erholung suchen.

Information der Öffentlichkeit über die gesundheitlichen Gefahren, die von solchen Anlagen und deren Emissionen ausgehen und Hinwirken in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien auf die dringend notwendige Verbesserung des Schutzes von Wohn- und Lebensraum für Menschen.

Dabei soll erreicht werden, dass die sich aus dem aktuellen Stand der Wissenschaft ergebenen Schlussfolgerungen ihren Niederschlag finden, sowohl in technischen Normungsprozessen als auch, wenn notwendig, in der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen.

Der Verein verfolgt auch das Ziel, die gewachsenen Kulturlandschaften und Siedlungsgebiete in Deutschland mit einer nachhaltigen und rücksichtsvollen Entwicklung zu fördern, die die Menschen achtet und deren Bedürfnis nach Ruhe und Erholung Rechnung trägt.

Zu diesem Zweck wird ein enger Kontakt mit anderen Vereinen und Verbänden, Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie mit Bund, Ländern und Gemeinden angestrebt. Dadurch soll eine Basis geschaffen werden, auf deren Grundlage mögliche Interessenkonflikte, die sich aus dem Einsatz der genannten Anlagen ergeben, bereits im Vorfeld gelöst werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss

Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Der Austritt wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem er erklärt wird, wirksam.

Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung eine Anhörung zu gewähren.

Die Partnermitgliedschaft kann gemeinsam beantragt werden von Ehepartnern, Lebenspartnern in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie von in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnern.

Die Angaben aus dem Mitgliedsantrag werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für den Datenschutz elektronisch gespeichert. Die Daten werden nur für verwaltungstechnische Zwecke, für Kommunikationszwecke innerhalb des Vereins und für die Beitragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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